Sonntag, 17. Februar 2008

Rundbrief August/September 2007

wenn die GRÜNEN, als sie an der Macht waren, ein friedenspolitisches Konzept gehabt hätten, hätte die NATO gut in das kollektive Sicherheitssystem integriert werden können. Leider hatte die Partei sich die Ansicht der Konservativen in der Bundesrepublik zu eigen gemacht, wonach Europa "das höchste der Gefühle" und eine übergeordnete Supranationalität nicht anzustreben ist; die Vereinten Nationen sollten nach dieser Lesart nur als "diplomatische Option" erhalten bleiben. Anstatt eine echte Veränderung und Stärkung der Weltorganisation zu fordern, die einen Souveränitätsverzicht bzw. eine Hoheitsübertragung erfordert (hätte), sollte der UNO-Sicherheitsrat lediglich durch weitere Machtstaaten ergänzt werden, all das ohne wirklich einen neuen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, um als Welt-Exekutive legitimiert zu werden. Die von den Vereinten Nationen, d.h. den Siegermächten nach dem Zweiten Weltkrieg (das sind die Gleichen, die auf den Haager Friedenskonferenzen für die verbindliche internationale Gerichtsbarkeit eintraten) erreichte Weiterentwicklung des Völkerrechts, die dem nationalen Gesetzgeber im Hinblick auf die zukünftige Rechtsordnung Gestaltungsspielraum und -möglichkeiten eröffnete, wurde geflissentlich übersehen. Im Rahmen dieser herrschenden Lehre, wie sie auch von der Völkerrechtswissenschaft in der Bundesrepublik vertreten wird, könnte Europa allenfalls als ein erster Schritt in Richtung auf eine umfassendere internationale politische Ordnung angesehen werden, der zunächst zu vollziehen wäre, bevor man überhaupt daran denken kann eine internationale Rechtsordnung bzw. auch Weltföderation anzustreben. Im Übrigen, so die weitere Argumentation der herrschenden Lehre in der Politikwissenschaft, sei eine solche übernationale Ordnung, die auf eine Art Weltregierung hinauslaufen würde, "weder möglich noch wünschenswert."
Wir müssen uns jedoch fragen, wie allgemeine und umfassende Abrüstung, die Lösung der Umweltprobleme sowie ein gerechter Ausgleich zwischen den armen und reichen Ländern der Welt ohne eine internationale Entscheidungs- und Kontrollinstanz mit Durchsetzungskompetenzen erreicht werden sollen! UNFOR 2007 fordert daher die Demokratisierung der Vereinten Nationen durch ein Weltparlament und die Übertragung von "Sicherheitshoheit" auf den UNO-Sicherheitsrat, um die kollektive Sicherheit, entsprechend den Bestimmungen in der UNO-Charta, auf den Weg zu bringen. Eine parlamentarische Versammlung aus Vertretern der engagierten Bürgerbewegungen sollte als beratendes Organ neben der UNO-Vollversammlung nach Artikel 22 der UNO-Charta eingesetzt werden.

Johan Galtung (KEYNOTE PRESENTATION): Peace as a Profession in the 21st Century; Characteristics and Implication
Es ist ein Riesenunterschied ob man sagt, die NATO kann in die kollektive Sicherheit integriert werden oder ob man NATO und das System der kollektiven Sicherheit gleichsetzt, wie es das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vor einigen Jahren getan hat. Das (immer noch nicht in Kraft getretene) System der kollektiven Sicherheit der Vereinten Nationen ist ein Konzept, das alle Staaten umfasst und zugleich die allgemeine und umfassende Abrüstung ermöglicht, während die NATO ein Militärbündnis ist, das gegen einen potentiellen "Feind" gerichtet ist. Das sind zwei verschiedene Konzepte.
Welcher Unsinn in dieser Hinsicht gelegentlich verzapft wird macht das folgende Zitat deutlich: “Jeder weiß, dass die Vereinten Nationen ein Instrument der Kollektiven Sicherheit sind. Aber nur wenige wissen, dass die kollektive Sicherheit ein Mythos ist, niemals funktioniert hat und auch gar nicht funktionieren kann. Die Politik verlässt sich auf einen Wirkungszusammenhang, der im globalen Maßstab nicht wirkt. Dabei ist das hinter ihm stehende Prinzip richtig; es enthält einen großen Fortschritt des strategischen Denkens. […] Der Gedanke ist theoriegeschichtlich fortschrittlich und logisch richtig; er hat sich dennoch in der Logik der Politik als unzutreffend erwiesen. Der Mechanismus der Kollektiven Sicherheit kann nur funktionieren, wenn ihm alle Staaten zustimmen, wenn sie 'in concert' sind, der Gewalt abschwören und sich nur für den Fall bereit halten, dass ein Mitglied sie rechtswidrig einsetzt. (Ernst-Otto CZEMPIEL, Die Reform der UNO. Möglichkeiten und Missverständnisse, München: C.H. Beck, 1994, S. 25-26, meine Hervorh.) Der Autor hat darin Recht, dass es unwahrscheinlich ist, dass alle Staaten gleichzeitig übereinkommen werden, sich 'der Wehrlosigkeit preiszugeben' und ihre Souveränität zugunsten des Systems kollektiver Sicherheit zu beschränken. Das ist aber auch weder notwendig noch wünschenswert. Möglich und wünschenswert ist ein Prozess, der eine supranationale Autorität entstehen lässt, indem ein Staat nach dem anderen entsprechend dem Grundsatz der Gegenseitigkeit der UNO Hoheitsrechte überträgt und so ein echtes Gewaltmonopol gebildet wird. Das heißt zugleich, dass ein einzelner Staat allein den Prozess, der die (echte) kollektive Sicherheit auf den Weg bringt, durch Maßnahmen des Gesetzgebers in Gang setzen kann. Die Frage ist: Könnte ein solcher Friedensimpuls von Deutschland und Europa ausgehen?
Selbst in der Friedensbewegung gibt es Leute, die meinen, die Haager Friedenskonferenzen, das Genfer Protokoll (1924), Friedensverfassungsrecht und McCloy-Zorin Vereinbarung seien "ungelegte Eier," Geschichte, passé. Vielleicht muss man das Rad immer wieder neu erfinden. Die Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 sind jedoch ein Präzedenzfall, der sich dadurch auszeichnet, dass damals die große Mehrheit der Staaten, die USA, Großbritannien, Russland, China, Persien, Frankreich, Italien, die südamerikanischen Staaten (letztere auf der Zweiten Friedenskonferenz vertreten) usw. für die verbindliche internationale Rechtsprechung votiert haben. !899 war bereits ein internationaler Gerichtshof, das Ständige Schiedsgericht in Den Haag, gegründet worden. Wie der Neukantianer und Völkerrechtler Walther Schücking richtig feststellte, ist die Frage der verbindlichen internationalen Rechtsprechung "außerordentlich wichtig, weil nur auf diesem Wege der Schlüssel zur allgemeinen Abrüstung gefunden werden kann. Diese Abrüstung kann erst kommen, wenn der Rechtsschutz ausgebaut ist.” Nach der in Deutschland herrschenden Lehre ist dies jedoch, wie gesagt, "weder möglich noch wünschenswert." Stattdessen kursiert bei uns der Mythos, die Alliierten (zumeist dieselben Großmächte, wie gesagt, die auf den Haager Friedenskonferenzen für die obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit gestimmt hatten), hätten ein wirksames Funktionieren der Vereinten Nationen gar nicht gewollt. Der Autor Werner Link behauptet zum Beispiel die "Blockade des Sicherheitsrats durch ein Veto der Großmächte … (sei) keine unbeabsichtigte Fehlentwicklung" gewesen, "sondern durchaus bei der UN-Gründung intendiert. … Die drei Großmächte waren sich in Dumbarton Oaks einig, dass sie weder einen Superstaat mit einer Weltregierung noch ein System der kollektiven Sicherheit ins Leben rufen wollten." (Die Neuordnung der Weltpolitik, becksche reihe, 2001, S. 110 und 111) In Wirklichkeit fasst die UNO-Charta einen Prozess ins Auge, der die Supranationalität "allmählich" entstehen lässt. Einen solchen graduellen Stufenplan stellte auch das McCloy-Sorin-Abkommen des Jahres 1961 dar - ein Beleg für das Interesse der Supermächte selbst während des Kalten Krieges, die UNO effektiv zu gestalten, sie zu stärken und weiterzuentwickeln und die Ziele der UNO-Charta zu realisieren. Nachdem das McCloy-Sorin-Abkommen einstimmig von der UNO-Vollversammlung angenommen worden war, fehlte leider der entscheidende Impuls "aus der Mitte Europas," um ihm Wirksamkeit zu verleihen.
So ging es auch nach der Wiedervereinigung weiter. Der Europäische Rat von Brüssel hatte am 29. Oktober 1993 eine Erklärung anlässlich des Inkrafttretens des Vertrages über die Europäische Union abgegeben. In der Erklärung hieß es unter anderem: Neben der "allmählichen Einführung einer Wirtschafts- und Währungsunion" sollte die "Einführung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ... es der Union ermöglichen, ihrer Verantwortung im Dienste des Friedens und der internationalen Zusammenarbeit gerecht zu werden." Offenbar wurde diesbezüglich auch ein Beitrag von der Bundesrepublik Deutschland erwartet. Die Karikatur vom 30. Oktober 1993 in Le Monde, zum Brüsseler Gipfel, zeigt die Sprachlosigkeit der Bundesrepublik im Hinblick darauf wie Deutschland dem Frieden und der internationalen Zusammenarbeit dienen könnte. Vorausgegangen waren französische Angebote, dem UNO-Sicherheitsrat gemäß Artikel 43 der Charta Truppen zur Verfügung zu stellen, um die Kollektive Sicherheit zu verwirklichen und Ähnliches. Bekanntlich versteht sich Frankreich nach seiner Verfassung "unter der Bedingung der Gegenseitigkeit" zu den "für die Organisation und Verteidigung des Friedens" notwendigen Hoheitsbeschränkungen.
Was dringend gebraucht wird, ist ein allgemeiner und umfassender Abrüstungsvertrag gemäß Artikel 26 der UNO-Charta. Die Bundesrepublik sollte sich dafür stark machen und bei den Vereinten Nationen die Initiative ergreifen. Dabei sollte der Hinweis auf die McCloy-Sorin-Vereinbarung nicht fehlen. (Das Argument von Rechts, die Großmächte, insbesondere die USA würden ihre Privilegien niemals aufgeben und abrüsten, zieht leider nicht. Selbstverständlich sind die USA und die anderen ständigen Sicherheitsratsmitglieder ebenso an den Abrüstungsvertrag gebunden - wenn er zustande kommt - wie alle anderen UNO-Mitglieder; zugleich sind sie verpflichtet nach Artikel 106 der UNO-Charta dafür zu sorgen, dass der Prozess friedlich verläuft. Das Konsensprinzip, dessen Kehrseite das Vetorecht ist, ist vor allem in diesem Zusammenhang von Bedeutung. Solange dieser Prozess der Abrüstung und Einrichtung der kollektiven Sicherheit nicht eröffnet ist, äußert sich das Vetorecht weiterhin in der bekannten Weise. Interessanterweise schreibt der oben zitierte Werner Link auch: "Dass sich die Großmächte während der Zeit des Ost-West-Konflikts über zwölf UN-Friedenserhaltungsmissionen einigen konnten, belegt im übrigen, dass sie in dieser Ära keineswegs den Sicherheitsrat total blockierten. … die Gesamtstatistik untermauert diesen Befund: Von den knapp 900 Resolutionen, die in den Jahren 1945 bis 1993 im Sicherheitsrat eingebracht wurden, erfuhren 266, also nur ungefähr ein Drittel, eine Ablehnung durch das Veto eines Ständigen Mitglieds."
Die Friedensbewegung in der Bundesrepublik sollte ihre Energien nicht so sehr in spektakulären Protestaktionen verausgaben, sondern sich für die Idee eines allgemeinen und umfassenden Anrüstungsvertrages stark machen. Die Erfolgsaussichten sind unseres Erachtens nicht schlecht, da die gesetzlichen Bestimmungen und Grundlagen eine solche Initiative begünstigen. Es sollte jetzt darum gehen konkrete Vorstellungen zu realisieren und umzusetzen, Ziele und Vorstellungen, die bereits auf dem Papier und in einschlägigen Bestimmungen existieren und darauf warten mit Leben erfüllt zu werden.
Ich bin überzeugt, dass unsere gut organisierte und informierte Friedensbewegung im Verbund mit den verantwortlichen Friedenswissenschaftlern unseres Landes es nicht zulassen wird, dass die Bundesregierung untätig bleibt und den Verfassungsauftrag, dem Frieden zu dienen, vernachlässigt. Die Friedensforschung hat das Bewusstsein in den Parteien in Deutschland in den letzten Jahren stark beeinflusst und verändert, so dass eine positive Entscheidung im Bereich des Möglichen liegt. Unsere Politiker sind weder dumm noch böse, Deutschland ist nicht Teil einer ‚Achse des Bösen’. In Kants Traktat zum ewigen Frieden - "la paix perpetuelle" – wird das ständige Bemühen für einen dauerhaften Frieden angesprochen, der nach Kant "selbst für ein Volk von Teufeln" erreichbar ist, "wenn sie nur Verstand haben". Dieses Bemühen kennzeichnet auch die deutsche Politik und ihre Wissenschaft, selbst wenn es manchmal lange dauert, bis die richtigen, aus den Erfahrungen zweier Weltkriege hervorgegangenen Erkenntnisse gewürdigt und die entsprechenden politischen Entscheidungen gefällt werden. Das gehört zur Politik.
Vincit veritas!

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